Protein ladders (pre-stained), PageRuler™ plus (2024)

1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Verkaufsbedingungen ("AGB") gelten für alle Verkäufe, Lieferungen und Angebote der VWR International GmbH ("VWR"), soweit nicht schriftlich etwas anderes vereinbart ist. Mit der Erteilung des Auftrages erkennt der Käufer die nachstehenden Bedingungen an. Es gelten ausschließlich die vorliegenden AGB, auch wenn die Bestellung des Käufers eigene Einkaufsbedingungen bzw. anders lautende Einschränkungen oder Zusätze enthält, auch wenn VWR ihnen nicht ausdrücklich widerspricht.

2. Preise

Die Preise sind Abgabepreise ohne Mehrwertsteuer und etwaiger Ver­brauchsteuern. Die Preise sind unver­bindlich. Die Berechnung erfolgt in Euro zu den am Tage des Vertragsschlusses gültigen Preisen zuzüglich der gesetz­lichen Mehrwertsteuer, etwaiger Verbrauchsteuern und sonstiger Kosten gemäß diesen AGB.

3. Auftragserteilung

Angebote und Aufträge werden erst dann rechtsverbindlich, wenn sie von VWR vorbehaltlos schriftlich bestätigt worden sind oder wenn VWR die Ware mit Rechnung an den Käufer übersandt hat. Besondere Vorgaben oder Spezi­fikationen sind in jedem Auftrag zu wiederholen. Angebote sind frei­bleibend.

4. Mindestauftragswert

Der Mindestauftragswert beträgt zur Zeit 150,- Euro (zuzüglich der gesetz­lichen Mehrwertsteuer). Bei Aufträgen unter dieser Wertgrenze berechnet VWR eine Abwicklungspauschale in Höhe von 15,- Euro (zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer).

5. Lieferung

Der Versand erfolgt stets auf Gefahr des Käufers. Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald die Ware die Lieferstelle von VWR verlässt. Frachtkosten, ein­schließlich Sonderkosten, gehen zu Lasten des Käufers.

6. Lieferfrist

Die von VWR angegebenen Lieferzeiten in Angeboten und Aufträgen sind stets unverbindlich. Soweit höhere Gewalt oder Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, vorliegen, verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang, bzw. kann VWR vom Vertrag zurücktreten.

7. Verpackung

Die Lieferung erfolgt immer inklusive Herstellerverpackung. Weitere Ver­packungen wählt VWR nach den jeweiligen Erfordernissen aus. Mehr­kosten, die aufgrund von produkt­spezifischen Besonderheiten oder zusätzlichen Verpackungen entstehen, werden gesondert in Rechnung gestellt. Die Verwendung käufereigener Verpackung kann nur nach vorheriger Vereinbarung erfolgen. Die Rückgabe von Verpackungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen ist nur nach vorheriger Rücksprache mit VWR möglich.

8. Datenschutz und Geheimhaltung

VWR ist berechtigt, alle für die Erfüllung eigener Geschäftszwecke erforderlichen personenbezogenen Daten über den Käufer - unter Beachtung der Vor­schriften des Bundesdatenschutz­gesetzes - zu erheben, zu speichern, zu verändern und zu übermitteln oder sie zu nutzen.

Die Parteien sind zur Geheimhaltung vertraulicher Informationen auch über das Ende der Vertragsbeziehung hinaus verpflichtet. Auf Wunsch einer Partei werden sie einen gesonderten Geheim­haltungsvertrag abschließen.

9. Beanstandungen und Gewährleistung

Der Käufer hat unverzüglich nach Erhalt der Ware zu prüfen, ob die Beschaf­fenheit und Menge den vertraglichen Vereinbarungen entspricht. Mängel, die bei der ordnungsgemäßen Prüfung der Ware feststellbar sind, und Lieferungen anderer als der bestellten Waren oder Mengen müssen innerhalb von vierzehn (14) Tagen nach Eingang der Waren beanstandet werden. Versteckte Mängel sind innerhalb der Gewährleistungsfrist von zwölf (12) Monaten nach Gefahren­übergang unverzüglich nach ihrer Entdeckung VWR anzuzeigen.

Unterlässt der Käufer die rechtzeitige Beanstandung, gilt die Ware – hin­sichtlich Beschaffenheit und Menge - als vom Käufer akzeptiert. Beanstandete Ware darf nur mit dem ausdrücklichen Einverständnis von VWR zurückgesandt werden. Hat der Käufer rechtzeitig Mängel oder die Lieferung anderer als der bestellten Waren beanstandet, wird die Ware - nach Wahl von VWR - umgetauscht oder gegen Erstattung des Kaufpreises zurückgenommen. Ist im Falle des Umtausches der Ware auch die Ersatzlieferung mangelhaft, räumt VWR dem Käufer das Recht auf Rücktritt oder Minderung ein. Bei rechtzeitig bean­standeten Fehlmengen hat VWR die Wahl zwischen Nachlieferung oder ent­sprechender Gutschrift. Für eventuelle Schadensersatzansprüche gilt § 10.

Hinsichtlich Garantie- und/oder Kulanz­leistungen orientieret sich VWR an den jeweiligen Bedingungen der Hersteller.

10. Haftung

VWR haftet bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen.

Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet VWR bei Verletzung einer Kardinalpflicht oder einer wesentlichen Pflicht, durch deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet ist, auf Ersatz des Schadens, der voraussehbar und typisch war. Eine weitergehende Haftung, insbesondere wegen entgan­genen Gewinns und Mangelfolge­schäden, ist ausgeschlossen.

Die gesetzliche Haftung für Personen­schäden und nach dem Produkt­haftungsgesetz bleibt unberührt.

11. Zahlungsbedingungen

Zahlungsverpflichtungen aufgrund von Warenlieferungen sind innerhalb von fünfzehn (15) Tagen ab Rechnungs­datum ohne Abzug zu erfüllen. Die Zahlungsverpflichtung ist erst dann erfüllt, wenn der Rechnungsbetrag bei VWR eingegangen ist.

Bei Zahlungsverzug ist VWR berechtigt, Zinsen in Höhe der banküblichen Zinsen, mindestens jedoch in Höhe von acht (8) Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. VWR ist berechtigt, Vorauskasse zu verlangen.

Eine Zurückhaltung der Zahlung oder eine Auf­rechnung mit Gegenansprüchen des Käufers ist unzulässig, es sei denn, die Gegenansprüche sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt.

12. Geräterücknahme

Sofern es sich beim Käufer um einen gewerblich tätigen Endkunden handelt, nimmt VWR die nach dem 13.08.2005 an diesen verkaufte Geräte nach Nutzungsbeendigung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen zurück und entsorgt diese ordnungsgemäß. Der Endkunde hat jedoch die anfallenden Rücklieferungs- und Entsorgungskosten zu übernehmen bzw. VWR zu ersetzen. Über die Nutzungsbeendigung hat der Endkunde VWR schriftlich zu informieren.

Der Anspruch auf Kostenübernahme durch den Endkunden verjährt nicht vor Ablauf von zwei (2) Jahren nach Nutzungsbeendigung. Diese zweijährige Frist beginnt frühestens mit Zugang der schriftlichen Mitteilung des Endkunden über die Nutzungsbeendigung bei VWR.

Für den Fall, dass der Käufer ein Händler ist, hat dieser seinem Kunden – sofern dieser ebenfalls gewerblich tätig ist – die Verpflichtung aufzuerlegen, dass der Kunde des Käufers das Gerät nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten ordnungsgemäß zu entsorgen hat. Unterlässt der Käufer dies, so hat er selbst die von VWR gelieferten Geräte nach Nutzungsbeendigung auf eigene Kosten zurückzunehmen und ordnungsgemäß zu entsorgen. VWR empfiehlt dem Händler, dafür Sorge zu tragen, dass die Verjährung seines Anspruches gegen seinen Kunden auf kosten­pflichtige Entsorgung erst nach Beendigung der Nutzung zu laufen beginnt.

13. Dekontaminationserklärung des Käufers

Geräte oder andere Materialien, die an VWR übergeben werden, müssen vom Käufer bzw. vom Letztanwender dekontaminiert werden. Die Dekonta­mination wird durch eine Dekon­taminationsbescheinigung bestätigt. die der Ware beigefügt wird.

Für Schäden jedweder Art, die aus einer fehlenden Reinigung und/oder Dekon­tamination entstehen, haftet der Käufer bzw. der Letztanwender in vollem Umfang.

Jeder Besitzer eines Gerätes ist verpflichtet, diese Information bei Verkauf oder Überlassung weiter­zugeben.

Für die Rückgabe von Mehrweg­verpackungen gilt ausschließlich § 19.

14. Eigentumsvorbehalt

Alle von VWR gelieferten Waren bleiben Eigentum von VWR, bis der Käufer seine gesamten Verbindlichkeiten aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen bezahlt hat.

Bei der Verarbeitung der von VWR gelieferten Waren durch den Käufer erwirbt VWR Miteigentum an den neu entstehenden Waren. Alle Forderungen aus dem Verkauf von Waren an denen VWR Eigentumsrechte zustehen, tritt der Käufer schon jetzt im Umfang des Eigentumsanteils von VWR an den verkauften Waren zur Sicherung an VWR ab. Der Käufer hat VWR jede Beeinträchtigung ihrer Rechte an der in ihrem Miteigentum stehenden Ware, insbesondere Pfändungen und sonstige Beschlagnahmungen, unverzüglich mitzuteilen. Kommt der Käufer seinen Verpflichtungen gegenüber VWR nicht in vollem Umfang nach, muss er auf Verlangen die Ware an VWR herausgeben, ohne dass VWR vom Vertrag zurücktritt.

15. Unverbindliche Beratung

VWR berät ihre Käufer anwendungs­technisch nach bestem Wissen im Rahmen der gegebenen Möglichkeiten, jedoch unverbindlich. Das gilt insbesondere auch hinsichtlich der Beachtung irgendwelcher Schutzrechte Dritter. Die Vorschläge von VWR entbinden die Käufer nicht von dem Erfordernis, die Waren in eigener Verantwortung auf die Eignung für die vorgesehenen Zwecke zu prüfen.

16. Produktverwendung

Die von VWR gelieferten Produkte sind unter Beachtung der Vorgaben in den Dokumentationen und Spezifikationen des Herstellers zu verwenden. Die ordnungsgemäße Verwendung liegt allein in der Verantwortung des Käufers. Dennoch darf VWR einige Produkte (z. B. Wirkstoffe) nicht verkaufen, da VWR als Händler die gesetzlichen Anforderungen (z. B. Vorgaben der EU-Richtlinien für GMP im Bereich menschlicher und tierischer Arzneimittel) nicht erfüllen kann.

Die von VWR gelieferten Produkte können daher nicht als Wirkstoffe in der Human- oder Tiermedizin eingesetzt werden. Vor einer beabsichtigten Verwendung als pharmazeutische, kosmetische und Lebensmittel-Zusätze, als landwirtschaftliche Hilfsstoffe, als Pestizide oder für den Hausgebrauch ist die lokale Verkaufsorganisation von VWR zu kontaktieren.

Käufer, die beabsichtigen, Produkte für pharmazeutische, kosmetische, Lebens­mittel- oder sonstige Zwecke einzusetzen, müssen ihre eigenen Risikobeurteilungen durchführen und sicherstellen, dass sie in Überein­stimmung mit den lokalen gesetzlichen Anforderungen und Vorgaben (z. B. der Europäischen Pharmakopöe) handeln.

In keinem Fall kann VWR haftbar gemacht werden, wenn der Käufer ein Produkt für einen nicht vorgesehenen Verwendungszweck einsetzt.

Zudem liegt es in der alleinigen Verantwortung des Käufers, die maßgeblichen gesundheits- und sicher­heitsrelevanten sowie sonstigen rechtlichen Vorschriften einzuhalten und die dafür erforderlichen Maßnahmen im Zusammenhang mit und bei der Lagerung, dem Transport, dem Verkauf und der Verwendung der Produkte zu veranlassen.

17. Anzuwendendes Recht

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des Überein­kommens der Vereinten Nationen über Verträge über den internationalen Warenkauf finden keine Anwendung.

18. Erfüllungsort

Erfüllungsort für die Verpflichtungen von VWR ist der Sitz ihrer jeweiligen Niederlassung bzw. der Nebenstelle der jeweiligen Niederlassung, von dem aus die Lieferung erfolgt. Erfüllungsort für die Verpflichtungen des Käufers, insbesondere für die Zahlung, ist Ismaning.

19. Pfandsystem

Mehrwegverpackungen oder -behälter ("Mehrwegverpackungen") bleiben Eigentum des jeweiligen Herstellers und werden dem Käufer nur leihweise überlassen.

VWR behält sich das Recht vor, für die Überlassung von Mehrwegverpackungen einen Pfandbetrag zu erheben. Die Höhe richtet sich nach den Vorgaben des jeweiligen Vorlieferanten. Der Pfand­betrag wird bei Rückgabe unversehrter, restentleerter und frachtfrei zurück­gesendeter Mehrwegverpackungen voll­ständig erstattet.

Für den Fall, dass die Mehrweg­verpackung nicht oder beschädigt zurückgegeben und/oder vom Käufer zweckentfremdet wird, verliert der Käufer seinen Anspruch auf Rückerstattung des Pfandbetrages. Entstehen VWR aufgrund nicht restentleerter oder zweckentfremdeter Mehrwegverpackungen Reinigungs- oder Entsorgungskosten, so hat der Käufer VWR diese zu ersetzen.

20. Gerichtsstand

Für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist, wenn der Käufer Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, Darmstadt ausschließlicher Gerichts­stand.

21. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollten einzelne Bestimmungen unwirk­sam sein, so wird die Gültigkeit der anderen Bestimmungen hierdurch nicht berührt.

VWR International GmbH, Darmstadt
Handelsregister Darmstadt, HRB 7359

Stand: Februar 2016

Protein ladders (pre-stained), PageRuler™ plus (2024)

FAQs

What is a pre-stained protein ladder? ›

Prestained protein ladders have three highly-intensified colored reference bands of 25 kDa, 50 kDa, and 75 kDa (kilodaltons). These bands make it easier to monitor the protein migration patterns and calculate the molecular weights of proteins.

What is the difference between stained and unstained protein ladder? ›

Unstained protein ladders are more accurate for sizing proteins, as the dyes used in prestained ladders can slightly distort the apparent size of the protein ladder proteins on the gel.

How much ladder to load in SDS-PAGE gel? ›

Load the following volumes of the ladder on an SDS-polyacrylamide gel: – 5 μL per well for mini gel, – 10 μL per well for large gel. Use the same volumes for Western blotting. The loading volumes listed above are recommended for gels with a thickness of 0.75-1.0 mm.

How much protein ladder to load? ›

Transfer the desired amount of the Prestained Protein Ladder to a separate tube. For blotting: use 5 µl for mini-gels and 10 µl for full length gels. For visualizing during electrophoresis: use 10-15 µl for mini-gels and 20-30 µl for full length gels.

Is pre-stain worth it? ›

Pre-stain wood conditioner prepares the wood to receive the stain in a uniform way. I know conditioning is an extra step that may just seem like a hassle, but depending on the longevity of the project, it's absolutely worth it.

What is the purpose of the protein ladder? ›

Protein ladders, also known as protein markers or protein standards, are used to help estimate the size of proteins separated during electrophoresis. They serve as points of reference because they contain mixtures of highly purified proteins with known molecular weights and characteristics.

How to use an unstained protein ladder? ›

Note: Dilute the ladder approximately 1/10 in reducing sample buffer for silver staining. 4. Return the unused protein ladder to -20 °C. Load 5 µL of the diluted ladder per well for a mini gel/blot and 10 µL per well for a large gel/blot.

What is the most sensitive protein stain? ›

Silver staining is the most sensitive colorimetric method for detecting total protein. The technique involves the deposition of metallic silver onto the surface of a gel at the locations of protein bands. Silver ions (from silver nitrate in the staining reagent) interact and bind with certain protein functional groups.

What stain is used to stain proteins? ›

The most common method of in-gel protein detection is staining with Coomassie dye. These stains either use the G-250 (“colloidal”) or the R-250 form of the dye.

What happens if you load too much protein for SDS-PAGE? ›

AZURE SDS -PAGE TIP #4: Load the appropriate amount of protein sample. Loading an excess of protein per well can cause the proteins to aggregate during electrophoresis, preventing them from separating by size and causing them to run together. This can result in clustered bands that cannot be individually defined.

Why is my ladder not resolving? ›

Possible causes for low or no ladder separation

Inadequate agarose concentration for the DNA sizes. Inadequate power supply. Inappropriate type of agarose. Use of a different buffer in the gel compared to the buffer used for the DNA ladder.

How much protein should I load on an SDS gel? ›

Ideally, it is best to load ≤2 µg per well of a purified protein or ≤20 µg of a complex mixture like whole cell lysates if you are doing Coomassie stain only. Protein loading can be adjusted accordingly for more sensitive stains like silver and fluorescent staining or when doing WB where you can do lower amounts.

How many different proteins are in the protein ladder? ›

The PageRuler™ Unstained Protein Ladder is a mixture of 14 recombinant, highly purified proteins ranging from 10 kDa to 200 kDa. For easy reference, the 50 kDa protein band has a greater intensity than the other proteins in the ladder.

How much ladder do you add to Western blot? ›

Use protein ladders specifically designed for western blotting, such as Invitrogen iBright Prestained Protein Ladder, which provide prestained proteins as well as fluorescent bands for detection. Typically, 2–4 μL is sufficient.

How much ladder do you need to load in DNA gel? ›

Load 5 μL of your DNA ladder per gel lane. (Your DNA ladder should preferably be in the first lane of your gel).

What is the pre stained protein standard? ›

The standard is a mixture of ten highly purified pre-stained proteins ranging from 10 kDa to 270 kDa, covalently coupled with three different chromophores.

What is the purpose of pre stain? ›

Also called pre-stain, wood conditioner is a substance you put on wood before you stain it. Wood conditioners prevent the stain from penetrating too deeply into the wood. This can seem counterintuitive at first, but this gives the stain a more even finish.

What is a ladder in a western blot? ›

Western blot protein ladders are designed for protein molecular weight estimation directly on the blot during detection. Consisting of recombinant proteins fused to an IgG binding site, these versatile molecular weight ladders bind the primary or secondary antibody used for the detection of the target protein.

What is prestained protein marker high range? ›

Color-coded Prestained Protein Marker, High Range (43-315 kDa) is a mixture of purified proteins, covalently coupled to blue, green, orange, or pink dyes, that resolves to 8 bands between 43 and 315 kDa when electrophoresed. The protein concentrations are carefully balanced for even intensity.

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Author: Lidia Grady

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